Aktuelles

Ab sofort ist Frau Stefanie Frank in der Praxis in 04936 Schlieben Am Mühlberg 2a tätig. 
Link zur neuen Praxis mit Öffnungszeiten

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Was muss ich als Patient mitbringen?

  • Sie benötigen einen gültige Versichertenkarte Ihrer Krankenversicherung, sonst besteht – außer bei Notfällen – keine Behandlungspflicht.
  • Vor Einleitung, Fortsetzung oder Modifikation (auch Absetzung) einer medikamentösen Therapie ist es wichtig, dass Sie zu Ihrem Termin aktuelle und frühere Medikamente und – wenn vorhanden – Medikamentenpläne mitbringen.
  • Für eine zügige Diagnostik und sichere Behandlung ist es wichtig, dass Sie beschwerderelevante Behandlungsunterlagen (Arztbriefe, Krankenhausberichte, Labordaten, Radiologiebefunde etc.) mitbringen.

Informationen zur neuen Gesundheitskarte 

unter folgendem Link können Sie sich informieren:

https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Telematikinfrastruktur/Dokumente/gematik_OnePager_eGK.pdf

Neue Regelung für Gesundheitsuntersuchungen ab 01.04.2019

  • Die bislang geltende Altersgrenze (ab vollendetem 35. Lebensjahr) wurde auf das vollendete 18. Lebensjahr abgesenkt.
  • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres haben die Versicherten einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.
  • Ab Vollendung des 35. Lebensjahres haben die Versicherten alle drei statt wie bisher alle zwei Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung
  • Auch inhaltlich gibt es Änderungen. Zum Check-up gehören weiterhin neben der Anamnese eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Bestimmung der Blutzucker- und Cholesterinwerte. Neu ist, dass ab sofort ein vollständiges Lipidprofil erstellt wird – bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden. Auch eine Impfanamnese gehört ab sofort dazu.
  • Nutzen Sie die Vorteile zur Früherkennung und vereinbaren Sie einen Termin.